21.10.2008
Linkliste: juristische Informationen im Internet
Immer wieder fragen Lehrgangsteilnehmer, Auszubildende und Studenten, wo sie juristische Texte und Informationen herkriegen können. Diese werden für Studien- und Diplomarbeiten, für Prüfungsvorbereitungen oder einfach im Unterricht gebraucht. Lehrer und Dozenten erwarten, völlig zu Recht, daß die Teilnehmer aktuelle Gesetzestexte vorliegen haben und nachschlagen können. Gesetzbücher sind aber nicht nur teuer, sondern auch schwer (allein die steuerrechtlichen Loseblattsammlungen aus dem Beck-Verlag wiegen mehrere Kilo) und in Bibliotheken oft mit Warteliste vergeben. Doch das Netz ist groß und viele Informationen sind vollkommen kostenfrei zu haben – wenn man nur danach sucht. Kostenlos aber nicht umsonst: juristische Fachinformationen im Internet.
Alle folgenden Links verweisen auf externe Webseiten, auf deren Inhalt der Autor dieses Blogs keinen Einfluß hat. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste kann keine rechtliche Gewähr übernommen werden, wohl aber durch ständige Korrekturen und Aktualisierungen Sorge getragen werden:
Gesetzesveröffentlichungen
- Bundesgesetzblatt (BGBl) mit aktuellen Veröffentlichungen (Nurlese-Version kostenlos, druckbare Fassung kostenpflichtig):
http://frei.bundesgesetzblatt.de/index.php - Bundessteuerblatt (BStBl) mit aktuellen Veröffentlichungen (teilweise kostenlos):
http://www.bstbl.de/ - Seite mit vielen weiteren Verkündigungsblättern, u.a. auch der Länder und der DDR (teilweise kostenpflichtig)
http://www.bundesgesetzblatt.makrolog.de/ - Gesetze im Volltext herunterladen (kostenlos)
http://www.gesetze-im-internet.de/
Richterrecht
- Amtsblatt der EU (kostenlos)
http://europa.eu.int/eur-lex/de/oj/ - EUR-Lex (Rechtsvorschriften der EU) (kostenlos)
http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm - Entscheidungen des BVerfG (kostenlos)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen.html - Entscheidungen des BGH (kostenlos)
http://www.bundesgerichtshof.de - Entscheidungen des BSG (kostenlos)
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bsg&Art=en - Entscheidungen des BAG (kostenlos)
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bag&Art=en - Entscheidungen des BVerwG (kostenlos)
http://www.bverwg.de/enid/8157ff94eca0cd7943b7d21c629ec5d4,0/Bundesverwaltungsgericht/Entscheidungen_96.html - Europäischer Gerichtshof
http://curia.europa.eu/de/content/juris/index_form.htm - Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte (kostenlos)
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
Private Regelungsgeber
- International Accounting Standards Board (Standards nur kostenpflichtig erhältlich)
http://www.iasb.org/ - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (Standards nur kostenpflichtig erhältlich)
http://www.drsc.de - International Public Sector Standards Board (Standards kostenlos)
http://www.ipsas.org/
Handelsregister
- Deutsches Unternehmensregister (kostenpflichtig)
https://www.unternehmensregister.de/ - Schweizerisches Handelsamtsblatt (kostenlos)
https://www.shab.ch/ - Firmenbuch Österreich (kostenpflichtig)
http://www.bmj.gv.at/firmenbuch/ - Registry britischer Ltd. (Basisdaten kostenlos)
http://www.companieshouse.co.uk/
Juristische Foren, Suchmaschinen und Portale
teilweise kostenlos, in alphabetischer Reihenfolge
- http://www.finderecht.de
- http://www.jura-lotse.de
- http://www.jusline.de
- http://www.recht.de
- http://www.recht-in.de
- http://www.rechtonline.de
Viele kostenpflichtige Angebote können nur mit Kreditkarte oder von Kunden bestimmter Zahlungssysteme genutzt werden. Für Studenten oder Auszubildende lohnt sich jedoch u.U. eine Anfrage, ob bestimmte eigentlich kostenpflichtige Informationen, die im Rahmen einer Aus- oder Fortbildung benötigt werden, ausnahmsweise auch kostenlos herausgegeben werden. Viele Betreiber kostenpflichtiger Dienste machen in diesen Fällen Ausnahmen, auf die gleichwohl kein Rechtsanspruch besteht.
Zu den juristischen Informationen auf der BWL CD, vgl. das Inhaltsverzeichnis oder das thematischen Verzeichnis. Anders als die amtlichen Veröffentlichungen bietet die BWL CD Lehr- und Übungsmaterial, das in Skripten, Lehrbüchern, Klausur- und Übungsfragen, Fallstudien, Excel®-Dateien und Access®-Datenbanken vorliegt. In einer Gesetzesveröffentlichung beispielsweise kann man §288 BGB [Verzugszinsen] nachschlagen, aber auf der BWL CD findet man auch einen Basiszinsrechner für Excel, der die bisherigen Basiszinsen bereits enthält und mit späteren Basiszinswerten nachgerüstet werden kann.
13.10.2008
»Wie komme ich mit Rechnungewesen klar??«
Besonders Teilnehmer von eigentlich technisch orientierten AUs- und Fortbildungen, die sich mit dem Rechnungswesen herumschlagen müssen, finden dies oft außerordentlich schwer. Dieser Artikel gibt einige Hinweise, wie es leichter gehen kann. Voraussetzung: im Besitz meiner BWL CD zu sein.
Zunächst ist festzustellen, daß im Rechnungswesen alles von recht spitzfindigen Definitionen abhängt. Man mut Kosten von Aufwendungen unterscheiden, Aktiva von Passiva und Einzel- von Gemeinkosten. Wer damit Probleme hat, kommt später mit den einschlägigen Rechenverfahren selbst dann nicht klar, wenn er richtig rechnet. Kein Wunder also, daß Prüfungen aller Art sich oft gerade auf diese Methoden richten.
In meinem Buch “Kosten- und Leistungsrechnung” (ISBN 978-3-527-50388-9) bin ich in großer Ausführlichkeit im 2. Kapitel auf diese Grundlagen eingegangen. Das Buch ist auch im Bücher-Ordner der CD zu finden. Bitte ggfs. auch im Skripte-Ordner die Datei “Einführung in das REWE.pdf” lesen. Sie enthält wesentliche Hinweise zu bilanznahen Themen. Zu IAS/IFRS gibt es die Datei “IAS.pdf”.
Eine weitere Grundlage sind natürlich Buchungssätze. Das muß jeder Kaufmann können. In diesem Blog wurden schon Hinweise auf wichtige buchhalterische Ressourcen gegeben. Die jeweiligen Skripte befinden sich natürlich auch auf der BWL CD. Die enthalten Hinweise auf weitere Excel-Dateien. Wer die CD erworben hat, besitzt auch die Kennwörter zur Freigabe der Tabellenblattformeln und VBA-Codes (d.h. die Dateien sind quelloffen).
Zu den Buchungssätzen gibt es eine Vielzahl von Übungsaufgaben im Übungs-Ordner der BWL CD. Zu den definitorischen Grundlagen wird empfohlen, in folgenden Dateien nachzusehen:
- “Bewertung.pdf”
- “Bilanzierung Grundlagen.pdf”
- “Break Even Grundlagen.pdf”
- “Finanzplan.pdf”
- “Kostenrechnung Grundlagen.pdf”
Selbstverständlich enthalten diese Aufgaben keine Originalprüfungen irgendeiner prüfenden Körperschaft (das wäre ein Urheberrechtsverstoß), aber Fragestrategien und Konzepte, die diesen ähneln (das ist erlaubt). Natürlich wird dennoch empfohlen, sich alte Prüfungen und Aufgabenstellungen gerade Ihrer Aus- oder Fortbildung zu besorgen. Das ist stets empfehlenswert, um die eigenen Erfolgschancen in der Prüfung zu erhöhen.
Weiterhin empfehle ich die “Lernkartei.pdf” all denen, die diese Methode des Lernens bevorzugen; es wird aber darauf hingewiesen, daß viele Prüfungen sich gerade eben nicht auf Auswendiglernen, sondern auf Transferwissen beziehen. Schematische Lernmethoden sind da wenig hilfreich.
Ich empfehle aber sehr wohl, das Lexikon für Rechnungswesen und Controlling als Referenz zu benutzen. Verwenden Sie die PDF aus dem Hauptordner der BWL CD. Diese kann, im Gegensatz zur Web-Version, auf den Desktop gezogen und dorekt von dort auch ohne eingelegte CD benutzt werden.
Für IHK-Teilnehmer der Fortbildungen “Geprüfter Betriebswirt” und “Geprüfter Technischer Betriebswirt” wurden bereits an anderer Stelle Hinweise gegeben, ebenso für Studierende der Betriebswirtschaft.
Diese Hinweise sind sehr grundlegend; je mehr sich Sie mit der BWL CD befassen, desto mehr interessante Einzelheiten entdecken Sie auf den derzeit fast 2.000 Seiten des Lexikons, den 250 Skripten, den Übungsaufgaben, Fallstudien, Klausuren, Excel-Dateien und Datenbanken.
Denken Sie dran: niemand vermittelt Ihnen das Rechnungswesen in zwei Tagen. Mit der CD wird es zwar leichter; einen Lift zum Erfolg gibt es freilich auch hier nicht. Man muß stets die Treppe benutzen!
Ach ja: ganz sicher entstehen jetzt viele neue Fragen. Diese kann man auch im Forum für Betriebswirtschaft stellen. Das ist kostenlos, aber nicht umsonst!