21.10.2008
Linkliste: juristische Informationen im Internet
Immer wieder fragen Lehrgangsteilnehmer, Auszubildende und Studenten, wo sie juristische Texte und Informationen herkriegen können. Diese werden für Studien- und Diplomarbeiten, für Prüfungsvorbereitungen oder einfach im Unterricht gebraucht. Lehrer und Dozenten erwarten, völlig zu Recht, daß die Teilnehmer aktuelle Gesetzestexte vorliegen haben und nachschlagen können. Gesetzbücher sind aber nicht nur teuer, sondern auch schwer (allein die steuerrechtlichen Loseblattsammlungen aus dem Beck-Verlag wiegen mehrere Kilo) und in Bibliotheken oft mit Warteliste vergeben. Doch das Netz ist groß und viele Informationen sind vollkommen kostenfrei zu haben – wenn man nur danach sucht. Kostenlos aber nicht umsonst: juristische Fachinformationen im Internet.
Alle folgenden Links verweisen auf externe Webseiten, auf deren Inhalt der Autor dieses Blogs keinen Einfluß hat. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste kann keine rechtliche Gewähr übernommen werden, wohl aber durch ständige Korrekturen und Aktualisierungen Sorge getragen werden:
Gesetzesveröffentlichungen
- Bundesgesetzblatt (BGBl) mit aktuellen Veröffentlichungen (Nurlese-Version kostenlos, druckbare Fassung kostenpflichtig):
http://frei.bundesgesetzblatt.de/index.php - Bundessteuerblatt (BStBl) mit aktuellen Veröffentlichungen (teilweise kostenlos):
http://www.bstbl.de/ - Seite mit vielen weiteren Verkündigungsblättern, u.a. auch der Länder und der DDR (teilweise kostenpflichtig)
http://www.bundesgesetzblatt.makrolog.de/ - Gesetze im Volltext herunterladen (kostenlos)
http://www.gesetze-im-internet.de/
Richterrecht
- Amtsblatt der EU (kostenlos)
http://europa.eu.int/eur-lex/de/oj/ - EUR-Lex (Rechtsvorschriften der EU) (kostenlos)
http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm - Entscheidungen des BVerfG (kostenlos)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen.html - Entscheidungen des BGH (kostenlos)
http://www.bundesgerichtshof.de - Entscheidungen des BSG (kostenlos)
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bsg&Art=en - Entscheidungen des BAG (kostenlos)
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bag&Art=en - Entscheidungen des BVerwG (kostenlos)
http://www.bverwg.de/enid/8157ff94eca0cd7943b7d21c629ec5d4,0/Bundesverwaltungsgericht/Entscheidungen_96.html - Europäischer Gerichtshof
http://curia.europa.eu/de/content/juris/index_form.htm - Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte (kostenlos)
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
Private Regelungsgeber
- International Accounting Standards Board (Standards nur kostenpflichtig erhältlich)
http://www.iasb.org/ - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (Standards nur kostenpflichtig erhältlich)
http://www.drsc.de - International Public Sector Standards Board (Standards kostenlos)
http://www.ipsas.org/
Handelsregister
- Deutsches Unternehmensregister (kostenpflichtig)
https://www.unternehmensregister.de/ - Schweizerisches Handelsamtsblatt (kostenlos)
https://www.shab.ch/ - Firmenbuch Österreich (kostenpflichtig)
http://www.bmj.gv.at/firmenbuch/ - Registry britischer Ltd. (Basisdaten kostenlos)
http://www.companieshouse.co.uk/
Juristische Foren, Suchmaschinen und Portale
teilweise kostenlos, in alphabetischer Reihenfolge
- http://www.finderecht.de
- http://www.jura-lotse.de
- http://www.jusline.de
- http://www.recht.de
- http://www.recht-in.de
- http://www.rechtonline.de
Viele kostenpflichtige Angebote können nur mit Kreditkarte oder von Kunden bestimmter Zahlungssysteme genutzt werden. Für Studenten oder Auszubildende lohnt sich jedoch u.U. eine Anfrage, ob bestimmte eigentlich kostenpflichtige Informationen, die im Rahmen einer Aus- oder Fortbildung benötigt werden, ausnahmsweise auch kostenlos herausgegeben werden. Viele Betreiber kostenpflichtiger Dienste machen in diesen Fällen Ausnahmen, auf die gleichwohl kein Rechtsanspruch besteht.
Zu den juristischen Informationen auf der BWL CD, vgl. das Inhaltsverzeichnis oder das thematischen Verzeichnis. Anders als die amtlichen Veröffentlichungen bietet die BWL CD Lehr- und Übungsmaterial, das in Skripten, Lehrbüchern, Klausur- und Übungsfragen, Fallstudien, Excel®-Dateien und Access®-Datenbanken vorliegt. In einer Gesetzesveröffentlichung beispielsweise kann man §288 BGB [Verzugszinsen] nachschlagen, aber auf der BWL CD findet man auch einen Basiszinsrechner für Excel, der die bisherigen Basiszinsen bereits enthält und mit späteren Basiszinswerten nachgerüstet werden kann.
19.10.2008
Was gehört in eine Rechnung?
Wer meint, daß das Schreiben von Rechnungen eine Selbstverständlichkeit sei, der irrt gewaltig. Im Laufe der Jahre ist §14 UStG, der die wesentlichen Anforderungen enthält, immer komplexer und unübersichtlicher geworden. Aufgaben über Rechnungen sind damit bei Prüfungslyrikern immer beliebter, weil sie immer mehr Fallen enthalten können. Wir fassen die wichtigsten steuerlichen und kaufmännischen Anforderungen an Rechnungen und Quittungen übersichtlich zusammen.
So finden sich die wichtigsten Anforderungen an Rechnungen in §14 UStG. Absatz 4 der Vorschrift enthält die nebenstehenden neun Mindestanforderungen, die in den vergangenen Jahren mehrfach verändert und verschärft worden sind:
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Nur im Zusammenhang mit sogenannten Kleinbetragsrechnungen bis 150 Euro (§33 UStDV; bis 2006 nur 100 Euro) werden diese strengen Regelungen etwas gelockert: dann genügen die Angabe des Namens und der Anschrift des leistenden Unternehmers (d.h. die Angabe des Leistungsempfängers kann unterbleiben), das Ausstellungsdatum, die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe (Bruttobetrag) sowie den anzuwendenden Steuersatz (Prozentangabe) oder bei einer Steuerbefreiung einen Hinweis auf diese Steuerbefreiung.
Für Quittungen gelten diese Angabepflichten analog; Unterschied ist nur, daß in einer Rechnung eine Zahlung gefordert wird, in einer Quittung diese aber bestätigt wird.
Es wundert daher nicht, daß Aufgaben im Zusammenhang mit Rechnungen immer schwieriger werden. Eine übersichtliche Zusammenstellung hilft also Dozenten wie Teilnehmern. Grund genug für den BWL-Bote, eine solche Übersicht bereitzustellen: http://www.bwl-bote.de/pdf/20070112.pdf
Dies ist freilich noch längst nicht das Ende der Fahnenstange: §14a UStG enthält eine Reihe von besonderen Angabepflichten in besonderen Fällen. Dies betrifft neben Dreiecksgeschäften und der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge auch die Reiseleistungen und Fahrkarten. Für besondere Geschäftstypen (insbesondere innerhalb der EU) und in bestimmten Branchen gelten also andere, zum Teil noch schärfere Regeln. Ähnlich ist es bei elektronischen Rechnungen, die schon seit Jahren zulässig sind – aber meist doch nicht sind, denn kaum eine PDF genügt den Anforderungen des §14 Abs. 3 UStG. So gesehen gibt es immer noch eine Menge nicht angewandte Rechtsvorschriften im Steuerrecht – auch wenn das nur daran liegt, daß noch immer kaum jemand weiß, was eine qualifizierte digitale Signatur ist.
13.10.2008
»Wie komme ich mit Rechnungewesen klar??«
Besonders Teilnehmer von eigentlich technisch orientierten AUs- und Fortbildungen, die sich mit dem Rechnungswesen herumschlagen müssen, finden dies oft außerordentlich schwer. Dieser Artikel gibt einige Hinweise, wie es leichter gehen kann. Voraussetzung: im Besitz meiner BWL CD zu sein.
Zunächst ist festzustellen, daß im Rechnungswesen alles von recht spitzfindigen Definitionen abhängt. Man mut Kosten von Aufwendungen unterscheiden, Aktiva von Passiva und Einzel- von Gemeinkosten. Wer damit Probleme hat, kommt später mit den einschlägigen Rechenverfahren selbst dann nicht klar, wenn er richtig rechnet. Kein Wunder also, daß Prüfungen aller Art sich oft gerade auf diese Methoden richten.
In meinem Buch “Kosten- und Leistungsrechnung” (ISBN 978-3-527-50388-9) bin ich in großer Ausführlichkeit im 2. Kapitel auf diese Grundlagen eingegangen. Das Buch ist auch im Bücher-Ordner der CD zu finden. Bitte ggfs. auch im Skripte-Ordner die Datei “Einführung in das REWE.pdf” lesen. Sie enthält wesentliche Hinweise zu bilanznahen Themen. Zu IAS/IFRS gibt es die Datei “IAS.pdf”.
Eine weitere Grundlage sind natürlich Buchungssätze. Das muß jeder Kaufmann können. In diesem Blog wurden schon Hinweise auf wichtige buchhalterische Ressourcen gegeben. Die jeweiligen Skripte befinden sich natürlich auch auf der BWL CD. Die enthalten Hinweise auf weitere Excel-Dateien. Wer die CD erworben hat, besitzt auch die Kennwörter zur Freigabe der Tabellenblattformeln und VBA-Codes (d.h. die Dateien sind quelloffen).
Zu den Buchungssätzen gibt es eine Vielzahl von Übungsaufgaben im Übungs-Ordner der BWL CD. Zu den definitorischen Grundlagen wird empfohlen, in folgenden Dateien nachzusehen:
- “Bewertung.pdf”
- “Bilanzierung Grundlagen.pdf”
- “Break Even Grundlagen.pdf”
- “Finanzplan.pdf”
- “Kostenrechnung Grundlagen.pdf”
Selbstverständlich enthalten diese Aufgaben keine Originalprüfungen irgendeiner prüfenden Körperschaft (das wäre ein Urheberrechtsverstoß), aber Fragestrategien und Konzepte, die diesen ähneln (das ist erlaubt). Natürlich wird dennoch empfohlen, sich alte Prüfungen und Aufgabenstellungen gerade Ihrer Aus- oder Fortbildung zu besorgen. Das ist stets empfehlenswert, um die eigenen Erfolgschancen in der Prüfung zu erhöhen.
Weiterhin empfehle ich die “Lernkartei.pdf” all denen, die diese Methode des Lernens bevorzugen; es wird aber darauf hingewiesen, daß viele Prüfungen sich gerade eben nicht auf Auswendiglernen, sondern auf Transferwissen beziehen. Schematische Lernmethoden sind da wenig hilfreich.
Ich empfehle aber sehr wohl, das Lexikon für Rechnungswesen und Controlling als Referenz zu benutzen. Verwenden Sie die PDF aus dem Hauptordner der BWL CD. Diese kann, im Gegensatz zur Web-Version, auf den Desktop gezogen und dorekt von dort auch ohne eingelegte CD benutzt werden.
Für IHK-Teilnehmer der Fortbildungen “Geprüfter Betriebswirt” und “Geprüfter Technischer Betriebswirt” wurden bereits an anderer Stelle Hinweise gegeben, ebenso für Studierende der Betriebswirtschaft.
Diese Hinweise sind sehr grundlegend; je mehr sich Sie mit der BWL CD befassen, desto mehr interessante Einzelheiten entdecken Sie auf den derzeit fast 2.000 Seiten des Lexikons, den 250 Skripten, den Übungsaufgaben, Fallstudien, Klausuren, Excel-Dateien und Datenbanken.
Denken Sie dran: niemand vermittelt Ihnen das Rechnungswesen in zwei Tagen. Mit der CD wird es zwar leichter; einen Lift zum Erfolg gibt es freilich auch hier nicht. Man muß stets die Treppe benutzen!
Ach ja: ganz sicher entstehen jetzt viele neue Fragen. Diese kann man auch im Forum für Betriebswirtschaft stellen. Das ist kostenlos, aber nicht umsonst!
10.10.2008
Wichtige Reccourcen zur Buchführung
Auf den Zingelseiten und im BWL-Boten gibt es eine Vielzahl von Ressourcen zur Buchführung, die im wesentlichen auf Teilnehmer kaufmännischer Aus- und Fortbildung gerichtet sind, die sich mit Buchungssätzen und Kontierungsübungen herumschlagen (müssen). Diese Unterlagen sind kostenlos und für alle erreichbar.
Besonders beliebt ist die dreiteilige Serie von Skripten im PDF-Format (Teil 1, Teil 2, Teil 3). Teil 1 enthält hierbei die Grundlagen, Teil 2 die Geschäftsbuchungen und Teil 3 die Abschlußbuchungen.
Auch im BWL-Boten sind aber immer wieder Artikel mit Buchungs- und Kontierungsmethoden erschienen:
- Rechnungsabgrenzung transitorisch und antizipativ sowie bei Anleihen mit Disagien
- Skontobuchungen
- Forderungsabschreibung PWB und EWB
- Warengeschäft: Brutto- und Nettomethode, Warenaufwandskonto und häufige Buchungsfehler
- Wie das Bankkonto auf die Passivseite gerät
- Ein Beispiel zum Geschäfts- oder Firmenwert
Beliebt sind auch die grundlegenden Beispiele zur Bilanzierung:
- zu den Bilanzposten und zur GuV
- sowie zum Anlagespiegel
Es kann bedeutsam sein, dieses Material, und die weiteren auf den Seiten zu findenden Übungen und Zahlenbeispiele, im einzelnen durchzuarbeiten. Sie sind vielfach sehr klausurnah gestaltet und gehören in jede buchhalterische Grundausbildung.
Für weiterreichende Probleme gibt es natürlich das Forum für Betriebswirtschaft: Kostenlos, aber nicht umsonst…
25.09.2008
»Wagnis und Gewinn«: verbreitete Fehler und Irrtümer im Rechnungswesen
Manche Fehler sind geradezu unausrottbar. Mit Liebe und Hingabe werden sie von einer Betriebswirtegeneration an die nächste weitergereicht und ob aus Denkfaulheit oder weil alle es halt so machen niemals hinterfragt. Das freilich ist für mich kein Grund, solche Fehler nicht ans Licht zu zerren:
»Wagnis und Gewinn«: Besonders die Meisterausbildung der Handwerkskammern macht diesen Lapsus immer wieder. Dabei ist das “Wagnis” eine (kalkulatorische) Kostenart, wohingegen der Gewinn eine, wenn auch sehr mehrdeutige und komplexe Ergebnisgröße ist, die stets erst nach den Kosten berechnet werden kann. Ohne Wagnis also keinen Gewinn, ohne Fleiß kein Preis: beides gehört jedoch keineswegs in einen Topf!
»Kreditkosten«: Mancher muß teuer anbieten, weil er hoch verschuldet ist – angeblich. Wieso überhaupt die Bankzinsen in die Kalkulation geraten, wird selten hinterfragt, denn dort haben sie selbstverständlich nichts zu suchen. Schuldzinsen sind neutrale Aufwendungen, die nichts mit der Preisgestaltung zu tun haben sollten: dort gehören nur und ausschließlich die kalkulatorischen Zinsen hin, aber die werden oft ignoriert. Dann wäre nämlich klar, daß hohe Selbstkosten nicht hat, wer hoch verschuldet ist, sondern wer viel Kapital braucht – ob eigenes oder fremdes ist hierbei völlig egal!
»Das verursacht Verlust, das muß abgeschafft werden!«: Es gibt aber keine Produkte mit Gewinnen (oder Verluste), sondern nur welche mit Deckungsbeiträgen. Was passieren kann, wenn man ein Produkt ohne Deckungsbeitragsrechnung nur wegen eines Verlustes abschafft, hat der BWL-Bote immer wieder dargestellt. Ins öffentliche Bewußtsein ist der Deckungsbeitrag gleichwohl nie wirklich gedrungen.
»Leasing, so günstig«: dieser vermutlich von den Leasingfirmen sorgfältig und liebevoll hochgepäppelte Irrtum läßt sich leicht anhand der Berechnung der internen Verzinsung widerlegen, nur soll das möglichst keiner können. Selbst die Verkäufer solcher Firmen (und des Versicherungsgewerbes) können es meist nicht. Aber auch sonst ist Leasing selten sinnvoll – höchstens, wenn woanders keine Liquidität mehr zu bekommen ist. Dann sollte man aber möglichst gar keine Verpflichtung mehr eingehen!
»Wir müssen uns versichern!«: Dann aber zahlen wir statistisch gesehen stets mehr ein als wir herauskriegen, denn der Erwartungswert jeder Versicherung ist immer (hochgradig) negativ. Wer aber spielt ein Spiel, bei dem man nicht gewinnen kann?
»Wir müssen sparen«: Vielfach wird dabei aber vergessen, daß wer spart auch die Stückkosten steigen läßt. Dies aber schafft neue Probleme, neue Zwänge zu Einsparungen, noch mehr Frust – ein Teufelskreis. Und denken alle so, steigen die Preise und werden die Güter knapper- eine unsoziale Ideologie. Anstatt zu sparen sollte man ausweiten, vergrößern, expandieren und stets auf sinkende Stückkosten senken, also vorwärts denken!
»Die Annuitätentilgung ist schon ok…«: Unter einem Annuitätendarlehen versteht man eines, bei dem die Tilgung in gleichhohen Gesamtraten erfolgt, also dem Kreditnehmer nur gesagt wird, wieviel er pro Monat/Quartal/Jahr zu zahlen hat, nicht aber, wie hoch der darin steckende Zins ist. Im Konsumentenbereich ist das die faktisch einzige Art der Darlehenstilgung. Daß dies aber auch die teuerste Art der Tilgung ist, verraten die Banker in aller Regel nicht. Man kann es freilich selbst hier nachrechnen.
»Mehrere Zahlungstermine pro jahr sind besser«: Der Glaube, lieber monatlich als vierteljährlich oder gar jährlich zu zahlen, ist ein verbreiteter Irrtum der Versicherungs- und Kreditnehmer, denn der Effektivzins steigt bei einer höheren Anzahl von Zinsterminen. Es wundert daher nicht, daß Guthabenzinsen (wie z.B. auf Sparverträge) in aller Regel nur ein mal pro jahr, Schuldzinsen (z.B. auf Girokonten) hingegen oft monatlich abgerechnet werden. Was daran schlecht ist, kann man durch eine Zinsrechnung herausfinden. Mangelnde Kenntnisse in Finanzmathematik kosten aber so manchen unwissenden Kreditnehmer viel Geld. Mathematik ist eben doch nicht langweilig – jedenfalls nicht, wenn es ums eigene Geld geht!
“Allen ist das Nachdenken erlaubt”, so weiß ein altes Sprichwort, “aber vielen bleibt es erspart”. Das ist auch im Rechnungswesen so, wo schon ganze Branchen auf solche Irrtümer aufgebaut werden. Einen Betrieb zu sanieren, oder “nur” einfach ihn zu führen, ist aber eine schwierige Aufgabe, die mit der fundamentalen Kritik hergebrachter Denkweisen und Verhaltensmuster beginnt. An dieser fundamentalkritischen Denkweise fehlt es leider ziemlich oft – besonders in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwunges, in denen man meint, es nicht nötig zu haben.
Der Leser kann gewiß weitere Irrtümer aus eigener Erfahrung hinzufügen, und wer mit seine Lieblingsfehler petzt muß damit rechnen, sie bald im BWL-Boten zu lesen – natürlich anonymisiert!
Weitere Ressourcen: BWL-Bote, Zingelseite.
11.09.2008
Warum die Kostenrechnung so altmodisch ist
Das deutsche Rechnungswesen ist im Kern ein Produkt des deutschen Kaiserreiches. So trat das Handelsgesetzbuch am 01.01.1900 zusammen mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft, als Nachfolger des erst seit 1861 geltenden Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches (ADHGB). Schon aus jener Zeit stammt der Gedanke der Offenlegung des Jahresabschlusses externen Interessenten gegenüber als Ausfluß der gesellschaftlichen Verantwortung des Kaufmannes. Was aber hat das mit der Kostenrechnung zu tun?
Auch das interne Rechnungswesen wurzelt in jener Zeit, auf die die ersten Bestrebungen zurückgehen, den Kostenbegriff von den Aufwendungen abzugrenzen und den Leistungsbegriff vom Ertrag des Kaufmannes. Muß der Kaufmann im Jahresabschluß Dritten gegenüber Rechnung legen, so legt er im Zahlenwerk der Kostenrechnung sich selbst und letztlich seinen Kunden gegenüber Rechenschaft, denn der Betrieb ist der Ort der Faktorkombination. Die Produktionsfaktoren aber, Kapital und Vermögen in der Bilanz, sind ein gesellschaftliches Phänomen weil Wirtschaft der Austausch nützlicher Güter ist. Diese entstehen durch Faktorkombination in Betrieben und Unternehmen. Deren juristische Einbettung in die Gesellschaft findet man in Abschluß und Handelsregister und deren Stoffwechselbeziehung hinsichtlich Boden, Kapital, Arbeit und Information manifestiert sich in Kosten und Leistungen.
Dieses Prinzip wurde über die Jahre verfeinert und durch das Bilanzrichtliniengesetz 1986, durch das Bilanzrechtsreformgesetz 2004 und jetzt durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ab 2009 verändert aber nicht in seinem Wesen angetastet – noch nicht. Das besorgen schon jetzt ganz andere Mächte, deren unheiliges Wirken sich (noch) eher am internen Rechnungswesen manifestiert, am Verfall der Kostenrechnung.
Typisch für die Kostenrechnung ist es ja, nicht Zahlungen sondern Produktionsfaktorbewertungen zugrundezulegen. Das manifestiert gerade die gesellschaftliche Wichtigkeit der Unternehmungen, die in der Faktorallokation ihren Ausdruck findet. Der Unternehmer ist eben nicht ein Geld-, sondern ein Faktoroptimierer, gut an der Existenz nichtpagatorischer und kalkulatorischer Kosten zu demonstrieren. Geld und Faktoren harmonieren aber nur bei freien Märkten, denn nur dann ist das Geld auch ein Wertmaßstab. Dieser Gedanke verkommt aber immer. So schrieb im Forum für Betriebswirtschaft kürzlich jemand, “Experten” hätten ihm gesagt, die statischen Methoden der Investitionsrechnung seien “out” und es käme nur noch auf dynamische Methoden an, denn diese seien rein zahlungsorientiert: eine symptomatische Äußerung. Niemand kümmert sich mehr um Produktionsfaktoren und den damit verbundenen Wohlstand, es geht nur noch um Geld. Ohne Moos nix Los, nur Bares ist Wahres. Das Geld aber ist heute ein sehr schlechter Wertmaßstab, weil es so wenig Marktpreise gibt. Da wir aber längst wieder in einer faktischen Planwirtschaft leben, und nicht nur im Gesundheits- und im Energieversorgungsbereich, geht uns auch der Wohlfahrtsbegriff flöten. Die Wirtschaft dient nicht mehr der Gesellschaft und damit dem Menschen, sondern der Selbstbereicherung politischer Eliten. Sie wird zunehmend parasitär. Das also ist das “moderne” Rechnungswesen. Was für Experten!
Und das ist auch, warum die Kostenrechnung so altmodisch ist: sie bewertet letztlich Märkte und mit ihnen den gesellschaftlichen Nutzen von Gütern. Das aber ist nicht modern in Zeiten, da die Europäische Union im Wege des Emissionshandels Milliardensubventionen zum Abbau von Arbeitsplätzen zahlt und der Klimaschwindel als Vorwand für Deindustrialisierung und Wiedereinführung der Sklaverei zum politischen Leitprinzip wird. Die Kostenrechnung ist letztlich auch ein Ausdruck der gesellschaftlichen Verantwortung des Unternehmers, der sich am Wohlstandsfortschritt orientiert, den sein Betrieb erschafft. Das aber ist überholt in einer Gesellschaft, in der sich jeder nur noch bereichert, bevorzugt auf Emissionsmärkten und in Finanzspekulationen. Dort zählen in der Tat nur Bar- und Buchgeld, nur pagatorische Scheinwerte, die von ihrer materiellen Basis losgelöst an Börsen zirkulieren, jedem gesellschaftlichen Nutzen und damit jedem Bezug zum Menschen enthoben.
Die große wirtschaftspolitische Leistung des Kaiserreiches war die gesellschaftspolitische Einbindung des Unternehmers. Ihn in den Wertschöpfungsprozeß extern wie intern zu integrieren. Die Harmonie zwischen Eigeninteressen und gesellschaftlichem Nutzen, die schon von Jean Baptiste Say vorhergesagt wurde, zu verwirklichen, also genau das Gegenteil des Klassenkampfes, der später zum Leitbild roter Politik wurde. Das Unternehmertum wurde damit zum Motor des Wohlstandes und Fortschrittes, insbesondere in seiner höchsten Manifestation, der Industrie. Heute ist es genau andersherum: wir verlieren die Industrie, den materiellen Wohlstand und mit diesen auch die Kostenrechnung. Die weitreichenden “modernen” Offenlegungspflichten im HGB und mehr noch in den IFRS enthalten gerade keine Faktorinformation mehr. Keinen Bezug zur Gesellschaft, nur noch eine Relation zum Kapitalmarkt. Sie dienen der Einwerbung von Anteilseignern, dem Informationsnutzen an Börsen. Der Spekulation, der Bereicherung, nicht dem Wohlstand, schon gar nicht dem Fortschritt.
Das ist die Krankheit des “modernen” Rechnungswesens: nicht mehr kalkulieren, nur noch spekulieren. Nur noch Scheinwerte, keine Produktionsfaktoren mehr. Ein tiefgreifendes Symptom unserer Zeit, in der der Mensch altmodisch geworden ist, und mit ihm der Faktorbegriff. Eine Spätzeit, in der wir da leben, und eine Zeit der politischen Entfremdung wie einst in der Feudalzeit, in die wir in Wirklichkeit längst zurückgekehrt sind.