07.11.2008

Die Kostenarten der Maschinenrechnung, 2 von 3: Die Grundkosten

Posted in Kostenrechnung tagged , , , , , , , , , , , , , , um 3:18 pm von Harry Zingel

Grundkosten oder Zweckaufwendungen sind aufwandsgleiche Kostenarten, oder Kosten, die zur gleichen Zeit Aufwendungen sind. Sie sind also, im Gegensatz zu den kalkulatorischen Kosten, aus der Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich. Das scheint einfach, ist es aber nicht. Gerade im technischen Bereich verbergen sich auch hier einige böse Klausuren-Knallkörper.

Viele Maschinen verursachen beispielsweise Lohnkosten. Sie sind aber nur in die Maschinenkosten einzurechnen, wenn die Bedienmannschaft ausschließlich der Maschine zuzurechnen ist. Ansonsten gehören die Lohnkosten in die Rest-Gemeinkosten in der Maschinenkostenstelle. Beispiel: um ein Verkehrsflugzeug zu fliegen braucht man eine Besatzung von mindestens zwei Piloten und mehreren Bordmitarbeitern. Deren Lohnkosten sind Teil der Maschinenkosten, weil die Anlage ohne die direkte Zuordnung der Mitarbeiter nicht betrieblich genutzt werden kann. Ein Bürodrucker, auch ein großer mit Tausenden Blatt Leistungsvermögen am Tag, braucht keine fest zugeordnete Bedienmannschaft. Jeder im Büro kann inzwischen die Papierstaus beseitigen, und jeder im Netz darf Druckaufträge schicken. Es werden also keine Personalkosten der Maschine verrechnet, aber vielleicht Instandhaltungskosten. Und das ist ein viel interessanteres Thema.

Instandhaltungskosten sind Kosten für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft einer Maschine. Sie können präventiv auftreten, etwa bei regelmäßigen Sicherheitsinspektionen und Funktionsprüfungen, oder durch Ereignisse wie Unfälle oder Ausfälle verursacht werden. Unfälle sind Schadensfälle durch fehlerhaften Gebrauch und Ausfälle sind Schadensfälle durch nicht fehlerhaften Gebrauch der Maschine. Beispielsweise kann ein Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt werden, weil der Fahrer Verkehrsregeln mißachtet hat. Das ist ein fehlerhafter Gebrauch. Das Fahrzeug kann aber auch ohne Fehler des Fahrers einen Schaden durch Abnutzung entwickeln. In beiden Fällen sind Instandhaltungskosten erforderlich, um den Schaden zu beseitigen.

Präventive Instandhaltungskosten können freiwillig oder unfreiwillig sein. Etwa kann ein Unternehmen technische Anlagen regelmäßig auf Funktionsfähigkeit prüfen lassen, um das Risiko von Ausfällen und Folgeschäden zu minimieren. Es kann aber auch eine TÜV-Prüfung in bestimmten Intervallen vorgeschrieben sein, zu der der Anlagebetreiber verpflichtet ist.

Instandhaltungskosten sind Fixkosten, wenn sie keinen Bezug zur Leistung der Anlage haben. Ansonsten sind sie variable Kosten. Das kann im Einzelfall schwer abgrenzbar sein. Die TÜV-Prüfung an sich ist noch ein einfacher Fall: die Gebühr des TÜV-Prüfers ist immer eine Fixkostenart, wenn die TÜV-Prüfung in regelmäßigen Zeitabständen ungeachtet der Leistung der Anlage zu erfolgen hat. Entdeckt der Prüfingenieur aber Mängel, die beseitigt werden, so sind dies meist Verschleißerscheinungen, also Probleme, die durch Abnutzung der Anlage entstehen. Sie sind variable Kosten, wenn sie einen Leistungsbezug haben, was meistens der Fall ist: Reifen verlieren durch ordnungsgemäßen Gebrauch allmählich ihr Profil und müssen irgendwann ersetzt werden, Radlager, Endschalldämpfer und viele andere Teile müssen von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden.

Problematisch ist der Umgang mit Reparaturen nach Unfällen. Grundsätzlich sind sie zunächst keine Kosten, denn der Unfall dient ja nicht der betrieblichen Leistungserstellung – ganz im Gegenteil. Sie werden also als neutrale Aufwendungen behandelt und stehen Verlusten durch Verderb, Diebstahl oder ähnliche Sachverhalte gleich. Allerdings sollten sie entweder versichert sein, so daß eine Versicherung die Aufwendungen erstattet, oder ihnen sollte eine kalkulatorische Wagnisprämie gegenüberstehen. Im Fall der Kraftfahrzeuge ist es bekanntlich so, daß die Versicherungen ihre Prämien erhöhen, wenn sie in Anspruch genommen werden, und ohnehin in den meisten Fällen kein Unfallbeteiligter eine alleinige Schuld trägt. Es ist also selbst wenn das Auto versichert ist notwendig, noch immer ein kalkulatorisches Wagnis für nicht von der Versicherung bezahlte Schäden zu führen.

Literatur: Zingel, Harry, „Kosten- und Leistungsrechnung“, Weinheim 2008, ISBN 978-3-527-50388-9, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

05.11.2008

Die Kostenarten der Maschinenrechnung, 1 von 3: Kosten sind nicht immer Zahlungen!

Posted in Kostenrechnung tagged , , , , , , , , , , um 6:58 am von Harry Zingel

Die Grundbegriffe der Kostenrechnung sorgen immer wieder für Kurzweil. Wer Auszahlungen, Ausgaben, Aufwendungen und Kosten nicht auseinanderhalten kann erlebt spätestens in der Prüfung eines böse Überraschung. Das gilt auch für Klausuren, die solche Grundkenntnisse nicht mehr abfragen, sondern voraussetzen. Besonders in der Maschinenrechnung ist die zugrundeliegende Kostenrechnung bedeutsam. Selbst die Industrie- und Handelskammern machen hier Fehler, sogar in ihren eigenen Prüfungen.

Maschinenkosten sind alle Kosten im Zusammenhang mit Besitz und Betrieb von Maschinen. Bei der Anschaffung von Anlagen entstehen Anschaffungskosten, die aber eben gerade keine Kosten sind, aber die Grundlage für die Zinskostenrechnung.

Die Kostenartenrechnung in der Maschinenrechnung unterscheidet sich damit nicht grundsätzlich von der Kostenartenrechnung anderer Bereiche der Kosten- und Leistungsrechnung. Was als neutraler Aufwand nicht in die Voll- oder Teilkostenrechnung gehört, hat auch in der Maschinenrechnung nichts verloren. Auch hinsichtlich technischer Anlagen ersetzt die kalkulatorische Abschreibung die steuerliche Abschreibung der Buchhaltung. Finanzierungszinsen für Maschinen gehören nicht in die Kostenrechnung. Darin aber steckt bereits ein bedeutsames Ergebnis: da die Kostenrechnung eine Produktionsfaktorrechnung ist, kommt sie zu anderen Ergebnissen als beispielsweise die dynamische Investitionsrechnung, die rein zahlungsorientiert denkt. Eine Anlage, die durch Kredit, finanzierten Kauf oder Finanzierungsleasing beschafft wird, kann im Bereich der dynamischen Investitionsrechnung anders bewertet werden als in der Kostenrechnung, weil die Kostenrechnung andere Größen zugrundelegt als die Investitionsrechnung. Dies ist keine Schwäche der Verfahren und schon gar kein Rechenfehler, sondern der Grund, warum die Betriebswirtschaft eine Kunst ist: man muß es können, und nicht nur wollen. Insbesondere muß man scheinbar widersprüchliche Rechenergebnisse zu einer einheitlichen, folgerichtigen Strategie zusammenführen. Das ist, was hinter dem Zahlenwerk liegt. Das ist eine Kunst, die man nicht in Formeln und Algorithmen lernen kann.

Kosten sind eine periodenbezogene Faktorbewertung. Sie sind daher von Zahlungen unabhängig. Das ist auch in der Maschinenrechnung so. Ein Beispiel illustriert dies: eine Lokomotive fahre im Jahr durchschnittlich 60.000 km. Alle 90.000 km muß sie zu einer großen Durchsicht, die 7.200 Euro kostet. Auch wenn im aktuellen Jahr keine große Durchsicht ansteht, also keine Zahlung fällig wird, entstehen doch anteilige Kosten i.H.v. 4.800 Euro oder zwei Dritteln der Inspektionskosten für zwei Drittel der Fahrtstrecke.

Der durch eine Maschine verursachte Materialverbrauch umfaßt die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie ggfs. Halbfabrikate und Kaufteile. Er ist nach Materialentnahmescheinen zu bewerten, wenn eine Eingangslagerung besteht. Auch dies ist ein von Zahlungen unabhängiges Phänomen: Material kann in einem Geschäftsjahr gekauft, eingelagert und bezogen aber erst im kommenden Jahr verbraucht werden. Die Ausgaben und Auszahlungen liegen dann im alten Jahr, aber die Grundkosten (Zweckaufwendungen) gemäß Entnahmeschein im neuen Jahr.

Der Prüfungsteilnehmer sollte solche Grundlagen im Detail einstudieren, denn sie bilden die elementare Grundlage des gesamten Rechnungswesens. In den folgenden Beiträgen gehen wir auf einige wichtige Einzelheiten der Maschinenkostenrechnung ein und legen die Grundlage für erfolgreiches Überstehen der wichtigsten Klausurfallen.

Literatur: Zingel, Harry, „Kosten- und Leistungsrechnung“, Weinheim 2008, ISBN 978-3-527-50388-9, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.