13.11.2008

Die Kostenarten der Maschinenrechnung, 3 von 3: Sprungfixe Kosten

Posted in Kostenrechnung tagged , , , , , , um 3:01 pm von Harry Zingel

Die kalkulatorischen Kosten einer Maschine sind die gleichen wie in der allgemeinen Kostenartenrechnung, also kalkulatorische Zinsen, Abschreibungen, Wagnisse und Miete. Kalkulatorische Unternehmerlöhne sind jedoch nicht maschinenbezogen. Kalkulatorische Maschinenkosten sind stets Fixkosten, aber die kalkulatorische Abschreibung kann leistungsbezogen sein. Dann wäre sie eine variable Kostenart. Das setzt voraus, daß das Gesamtleistungsvermögen der Maschine während ihrer technischen Nutzungsdauer bekannt ist und die Leistungseinheiten während des Betriebes gemessen werden. Das ist schon bei einem Auto oder einem Bürokopierer gegeben und auch die meisten Industrieanlagen haben Zählwerke und wissen, wieviele Leistungseinheiten sie produzieren können.

Versicherungen verursachen übrigens in aller Regel Fixkosten, aber bei manchen (gefahrgeneigten) Anlagen vereinbaren die Versicherer Leistungsgrenzen. Werden diese überschritten, wird eine weitere (zusätzliche) Versicherungsprämie fällig. Im Prinzip ist das schon bei einer simplen Kfz-Versicherung so, die mit ihrem Kunden eine jährliche Kilometerzahl vereinbart. Man spricht dann von sogenannten „sprungfixen“ Kosten.

Das ist ein häufiges Phänomen in der Maschinenrechnung: Kosten sind bis zu einer bestimmten Ausbringungsmenge leistungsunabhängig, also Fixkosten im engeren Sinne. Wird dieses Leistungsniveau überschritten, steigen die Fixkosten – aber nicht proportional, wie es bei variablen Kosten der Fall wäre, sondern um ein bestimmtes neues Fixkostenpotential.

Ein besonderes Problem in diesem Zusammenhang kann die sogenannte Kostenremanenz darstellen. Hierunter versteht man das „Zurückbleiben“ von Kosten nach einem Rückgang des Beschäftigungsgrades. Steigt zunächst die Leistungsanforderung vom Markt über das maximale Leistungspotential des Betriebes hinaus an, so werden zusätzliche Maschinen bereitgestellt. Jede bringt aber auch ein neues Fixkostenpotential mit sich. Sinkt die Leistungsanforderung wieder, so werden die Fixkostenpotentiale, die zu Zeiten der Hochkonjunktur aufgebaut wurden, nicht wieder abgebaut. Sie bleiben sozusagen zurück.

Wie in der allgemeinen Teilkostenrechnung werden auch in der Maschinenrechnung die Fixkosten pro Periode angegeben. Die Periode ist in aller Regel das Geschäftsjahr. Das liegt nahe, weil Zins- und Abschreibungskosten jährlich berechnet werden. Kürzere Perioden wie Monate oder Quartale sind aber möglich. Die variablen Kosten werden pro Leistungseinheit der Anlage angegeben. Hierbei kann die Wahl der richtigen Einheit streitig sein. Manchmal sind mehrere Einheiten möglich. Dann entstehen auch mehrere Rechenergebnisse.

Beispielsweise wäre eine Abfüllanlage eines Getränkeherstellers nach Leistungseinheiten zu bemessen. Bei genauer Betrachtung stellt sich aber heraus, daß dieselbe Anlage Kleinverpackungen mit 75 ml Inhalt ebenso wie riesige Fünfliterflaschen abfüllen kann. Es ist dann zu überlegen, ob ein Leistungsprozeß der Anlage über 75 ml dieselbe Wertigkeit hat wie ein Fünfliterfüllvorgang.

Eine Etikettiermaschine eines anderen Abfüllers kann bis zu drei Etiketten gleichzeitig in einer einzigen Umdrehung des Behälters aufkleben. Auch hier erhebt sich die Frage, ob das Etikettieren einer winzigen Kaviardose mit einem ebenfalls sehr kleinen Aufkleber dieselbe Leistungseinheit darstellt wie die Etikettierung einer großen 2 l Premium-Weinflasche mit drei edlen Etiketten.

Diese Entscheidung ist fast immer von technischen Gesichtspunkten geprägt und kaum aus kaufmännischer Sicht richtig zu fällen. Grundlage sind die durch den Leistungsprozeß verursachten Verbrauchsparameter. Bei dem großen Etikett wird mehr Kleber verbraucht als bei dem kleinen, so daß mit Gewichtungsfaktoren gearbeitet werden könnte. Oft werden solche „kleinen“ Ungenauigkeiten aber auch bewußt ignoriert, weil deren präzise Erhebung mehr kosten als nutzen würde. Auch wenn Ingenieure und andere Techniker meist versuchen, so exakt wie möglich zu arbeiten, ist Wirtschaft doch immer noch ein Phänomen der Gesellschaft, das keine absolute Präzision kennt. Die Rechengenauigkeit, die digitale Systeme bieten, ist in ökonomischen Zusammenhängen stets illusionär.

Literatur: Zingel, Harry, „Kosten- und Leistungsrechnung“, Weinheim 2008, ISBN 978-3-527-50388-9, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

07.11.2008

Die Kostenarten der Maschinenrechnung, 2 von 3: Die Grundkosten

Posted in Kostenrechnung tagged , , , , , , , , , , , , , , um 3:18 pm von Harry Zingel

Grundkosten oder Zweckaufwendungen sind aufwandsgleiche Kostenarten, oder Kosten, die zur gleichen Zeit Aufwendungen sind. Sie sind also, im Gegensatz zu den kalkulatorischen Kosten, aus der Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich. Das scheint einfach, ist es aber nicht. Gerade im technischen Bereich verbergen sich auch hier einige böse Klausuren-Knallkörper.

Viele Maschinen verursachen beispielsweise Lohnkosten. Sie sind aber nur in die Maschinenkosten einzurechnen, wenn die Bedienmannschaft ausschließlich der Maschine zuzurechnen ist. Ansonsten gehören die Lohnkosten in die Rest-Gemeinkosten in der Maschinenkostenstelle. Beispiel: um ein Verkehrsflugzeug zu fliegen braucht man eine Besatzung von mindestens zwei Piloten und mehreren Bordmitarbeitern. Deren Lohnkosten sind Teil der Maschinenkosten, weil die Anlage ohne die direkte Zuordnung der Mitarbeiter nicht betrieblich genutzt werden kann. Ein Bürodrucker, auch ein großer mit Tausenden Blatt Leistungsvermögen am Tag, braucht keine fest zugeordnete Bedienmannschaft. Jeder im Büro kann inzwischen die Papierstaus beseitigen, und jeder im Netz darf Druckaufträge schicken. Es werden also keine Personalkosten der Maschine verrechnet, aber vielleicht Instandhaltungskosten. Und das ist ein viel interessanteres Thema.

Instandhaltungskosten sind Kosten für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft einer Maschine. Sie können präventiv auftreten, etwa bei regelmäßigen Sicherheitsinspektionen und Funktionsprüfungen, oder durch Ereignisse wie Unfälle oder Ausfälle verursacht werden. Unfälle sind Schadensfälle durch fehlerhaften Gebrauch und Ausfälle sind Schadensfälle durch nicht fehlerhaften Gebrauch der Maschine. Beispielsweise kann ein Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt werden, weil der Fahrer Verkehrsregeln mißachtet hat. Das ist ein fehlerhafter Gebrauch. Das Fahrzeug kann aber auch ohne Fehler des Fahrers einen Schaden durch Abnutzung entwickeln. In beiden Fällen sind Instandhaltungskosten erforderlich, um den Schaden zu beseitigen.

Präventive Instandhaltungskosten können freiwillig oder unfreiwillig sein. Etwa kann ein Unternehmen technische Anlagen regelmäßig auf Funktionsfähigkeit prüfen lassen, um das Risiko von Ausfällen und Folgeschäden zu minimieren. Es kann aber auch eine TÜV-Prüfung in bestimmten Intervallen vorgeschrieben sein, zu der der Anlagebetreiber verpflichtet ist.

Instandhaltungskosten sind Fixkosten, wenn sie keinen Bezug zur Leistung der Anlage haben. Ansonsten sind sie variable Kosten. Das kann im Einzelfall schwer abgrenzbar sein. Die TÜV-Prüfung an sich ist noch ein einfacher Fall: die Gebühr des TÜV-Prüfers ist immer eine Fixkostenart, wenn die TÜV-Prüfung in regelmäßigen Zeitabständen ungeachtet der Leistung der Anlage zu erfolgen hat. Entdeckt der Prüfingenieur aber Mängel, die beseitigt werden, so sind dies meist Verschleißerscheinungen, also Probleme, die durch Abnutzung der Anlage entstehen. Sie sind variable Kosten, wenn sie einen Leistungsbezug haben, was meistens der Fall ist: Reifen verlieren durch ordnungsgemäßen Gebrauch allmählich ihr Profil und müssen irgendwann ersetzt werden, Radlager, Endschalldämpfer und viele andere Teile müssen von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden.

Problematisch ist der Umgang mit Reparaturen nach Unfällen. Grundsätzlich sind sie zunächst keine Kosten, denn der Unfall dient ja nicht der betrieblichen Leistungserstellung – ganz im Gegenteil. Sie werden also als neutrale Aufwendungen behandelt und stehen Verlusten durch Verderb, Diebstahl oder ähnliche Sachverhalte gleich. Allerdings sollten sie entweder versichert sein, so daß eine Versicherung die Aufwendungen erstattet, oder ihnen sollte eine kalkulatorische Wagnisprämie gegenüberstehen. Im Fall der Kraftfahrzeuge ist es bekanntlich so, daß die Versicherungen ihre Prämien erhöhen, wenn sie in Anspruch genommen werden, und ohnehin in den meisten Fällen kein Unfallbeteiligter eine alleinige Schuld trägt. Es ist also selbst wenn das Auto versichert ist notwendig, noch immer ein kalkulatorisches Wagnis für nicht von der Versicherung bezahlte Schäden zu führen.

Literatur: Zingel, Harry, „Kosten- und Leistungsrechnung“, Weinheim 2008, ISBN 978-3-527-50388-9, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

05.11.2008

Die Kostenarten der Maschinenrechnung, 1 von 3: Kosten sind nicht immer Zahlungen!

Posted in Kostenrechnung tagged , , , , , , , , , , um 6:58 am von Harry Zingel

Die Grundbegriffe der Kostenrechnung sorgen immer wieder für Kurzweil. Wer Auszahlungen, Ausgaben, Aufwendungen und Kosten nicht auseinanderhalten kann erlebt spätestens in der Prüfung eines böse Überraschung. Das gilt auch für Klausuren, die solche Grundkenntnisse nicht mehr abfragen, sondern voraussetzen. Besonders in der Maschinenrechnung ist die zugrundeliegende Kostenrechnung bedeutsam. Selbst die Industrie- und Handelskammern machen hier Fehler, sogar in ihren eigenen Prüfungen.

Maschinenkosten sind alle Kosten im Zusammenhang mit Besitz und Betrieb von Maschinen. Bei der Anschaffung von Anlagen entstehen Anschaffungskosten, die aber eben gerade keine Kosten sind, aber die Grundlage für die Zinskostenrechnung.

Die Kostenartenrechnung in der Maschinenrechnung unterscheidet sich damit nicht grundsätzlich von der Kostenartenrechnung anderer Bereiche der Kosten- und Leistungsrechnung. Was als neutraler Aufwand nicht in die Voll- oder Teilkostenrechnung gehört, hat auch in der Maschinenrechnung nichts verloren. Auch hinsichtlich technischer Anlagen ersetzt die kalkulatorische Abschreibung die steuerliche Abschreibung der Buchhaltung. Finanzierungszinsen für Maschinen gehören nicht in die Kostenrechnung. Darin aber steckt bereits ein bedeutsames Ergebnis: da die Kostenrechnung eine Produktionsfaktorrechnung ist, kommt sie zu anderen Ergebnissen als beispielsweise die dynamische Investitionsrechnung, die rein zahlungsorientiert denkt. Eine Anlage, die durch Kredit, finanzierten Kauf oder Finanzierungsleasing beschafft wird, kann im Bereich der dynamischen Investitionsrechnung anders bewertet werden als in der Kostenrechnung, weil die Kostenrechnung andere Größen zugrundelegt als die Investitionsrechnung. Dies ist keine Schwäche der Verfahren und schon gar kein Rechenfehler, sondern der Grund, warum die Betriebswirtschaft eine Kunst ist: man muß es können, und nicht nur wollen. Insbesondere muß man scheinbar widersprüchliche Rechenergebnisse zu einer einheitlichen, folgerichtigen Strategie zusammenführen. Das ist, was hinter dem Zahlenwerk liegt. Das ist eine Kunst, die man nicht in Formeln und Algorithmen lernen kann.

Kosten sind eine periodenbezogene Faktorbewertung. Sie sind daher von Zahlungen unabhängig. Das ist auch in der Maschinenrechnung so. Ein Beispiel illustriert dies: eine Lokomotive fahre im Jahr durchschnittlich 60.000 km. Alle 90.000 km muß sie zu einer großen Durchsicht, die 7.200 Euro kostet. Auch wenn im aktuellen Jahr keine große Durchsicht ansteht, also keine Zahlung fällig wird, entstehen doch anteilige Kosten i.H.v. 4.800 Euro oder zwei Dritteln der Inspektionskosten für zwei Drittel der Fahrtstrecke.

Der durch eine Maschine verursachte Materialverbrauch umfaßt die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie ggfs. Halbfabrikate und Kaufteile. Er ist nach Materialentnahmescheinen zu bewerten, wenn eine Eingangslagerung besteht. Auch dies ist ein von Zahlungen unabhängiges Phänomen: Material kann in einem Geschäftsjahr gekauft, eingelagert und bezogen aber erst im kommenden Jahr verbraucht werden. Die Ausgaben und Auszahlungen liegen dann im alten Jahr, aber die Grundkosten (Zweckaufwendungen) gemäß Entnahmeschein im neuen Jahr.

Der Prüfungsteilnehmer sollte solche Grundlagen im Detail einstudieren, denn sie bilden die elementare Grundlage des gesamten Rechnungswesens. In den folgenden Beiträgen gehen wir auf einige wichtige Einzelheiten der Maschinenkostenrechnung ein und legen die Grundlage für erfolgreiches Überstehen der wichtigsten Klausurfallen.

Literatur: Zingel, Harry, „Kosten- und Leistungsrechnung“, Weinheim 2008, ISBN 978-3-527-50388-9, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

19.10.2008

Was gehört in eine Rechnung?

Posted in Grundlagen, Steuerrecht tagged , , , , , , , , um 6:52 pm von Harry Zingel

Wer meint, daß das Schreiben von Rechnungen eine Selbstverständlichkeit sei, der irrt gewaltig. Im Laufe der Jahre ist §14 UStG, der die wesentlichen Anforderungen enthält, immer komplexer und unübersichtlicher geworden. Aufgaben über Rechnungen sind damit bei Prüfungslyrikern immer beliebter, weil sie immer mehr Fallen enthalten können. Wir fassen die wichtigsten steuerlichen und kaufmännischen Anforderungen an Rechnungen und Quittungen übersichtlich zusammen.

So finden sich die wichtigsten Anforderungen an Rechnungen in §14 UStG. Absatz 4 der Vorschrift enthält die nebenstehenden neun Mindestanforderungen, die in den vergangenen Jahren mehrfach verändert und verschärft worden sind:

  1. Der vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
  2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  3. das Ausstellungsdatum,
  4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
  5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
  6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigenLeistung oder der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts […], sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist,
  7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§10 UStG) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
  8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt, und
  9. in den Fällen des §14b Abs. 1 Satz 5 UStG einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.

Nur im Zusammenhang mit sogenannten Kleinbetragsrechnungen bis 150 Euro (§33 UStDV; bis 2006 nur 100 Euro) werden diese strengen Regelungen etwas gelockert: dann genügen die Angabe des Namens und der Anschrift des leistenden Unternehmers (d.h. die Angabe des Leistungsempfängers kann unterbleiben), das Ausstellungsdatum, die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe (Bruttobetrag) sowie den anzuwendenden Steuersatz (Prozentangabe) oder bei einer Steuerbefreiung einen Hinweis auf diese Steuerbefreiung.

Für Quittungen gelten diese Angabepflichten analog; Unterschied ist nur, daß in einer Rechnung eine Zahlung gefordert wird, in einer Quittung diese aber bestätigt wird.

Es wundert daher nicht, daß Aufgaben im Zusammenhang mit Rechnungen immer schwieriger werden. Eine übersichtliche Zusammenstellung hilft also Dozenten wie Teilnehmern. Grund genug für den BWL-Bote, eine solche Übersicht bereitzustellen: http://www.bwl-bote.de/pdf/20070112.pdf

Dies ist freilich noch längst nicht das Ende der Fahnenstange: §14a UStG enthält eine Reihe von besonderen Angabepflichten in besonderen Fällen. Dies betrifft neben Dreiecksgeschäften und der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge auch die Reiseleistungen und Fahrkarten. Für besondere Geschäftstypen (insbesondere innerhalb der EU) und in bestimmten Branchen gelten also andere, zum Teil noch schärfere Regeln. Ähnlich ist es bei elektronischen Rechnungen, die schon seit Jahren zulässig sind – aber meist doch nicht sind, denn kaum eine PDF genügt den Anforderungen des §14 Abs. 3 UStG. So gesehen gibt es immer noch eine Menge nicht angewandte Rechtsvorschriften im Steuerrecht – auch wenn das nur daran liegt, daß noch immer kaum jemand weiß, was eine qualifizierte digitale Signatur ist.

13.10.2008

»Wie komme ich mit Rechnungewesen klar??«

Posted in BWL CD, Grundlagen tagged , , , , , , , , , , , um 5:44 am von Harry Zingel

Besonders Teilnehmer von eigentlich technisch orientierten AUs- und Fortbildungen, die sich mit dem Rechnungswesen herumschlagen müssen, finden dies oft außerordentlich schwer. Dieser Artikel gibt einige Hinweise, wie es leichter gehen kann. Voraussetzung: im Besitz meiner BWL CD zu sein.

Zunächst ist festzustellen, daß im Rechnungswesen alles von recht spitzfindigen Definitionen abhängt. Man mut Kosten von Aufwendungen unterscheiden, Aktiva von Passiva und Einzel- von Gemeinkosten. Wer damit Probleme hat, kommt später mit den einschlägigen Rechenverfahren selbst dann nicht klar, wenn er richtig rechnet. Kein Wunder also, daß Prüfungen aller Art sich oft gerade auf diese Methoden richten.

In meinem Buch „Kosten- und Leistungsrechnung“ (ISBN 978-3-527-50388-9) bin ich in großer Ausführlichkeit im 2. Kapitel auf diese Grundlagen eingegangen. Das Buch ist auch im Bücher-Ordner der CD zu finden. Bitte ggfs. auch im Skripte-Ordner die Datei „Einführung in das REWE.pdf“ lesen. Sie enthält wesentliche Hinweise zu bilanznahen Themen. Zu IAS/IFRS gibt es die Datei „IAS.pdf“.

Eine weitere Grundlage sind natürlich Buchungssätze. Das muß jeder Kaufmann können. In diesem Blog wurden schon Hinweise auf wichtige buchhalterische Ressourcen gegeben. Die jeweiligen Skripte befinden sich natürlich auch auf der BWL CD. Die enthalten Hinweise auf weitere Excel-Dateien. Wer die CD erworben hat, besitzt auch die Kennwörter zur Freigabe der Tabellenblattformeln und VBA-Codes (d.h. die Dateien sind quelloffen).

Zu den Buchungssätzen gibt es eine Vielzahl von Übungsaufgaben im Übungs-Ordner der BWL CD. Zu den definitorischen Grundlagen wird empfohlen, in folgenden Dateien nachzusehen:

  • „Bewertung.pdf“
  • „Bilanzierung Grundlagen.pdf“
  • „Break Even Grundlagen.pdf“
  • „Finanzplan.pdf“
  • „Kostenrechnung Grundlagen.pdf“

Selbstverständlich enthalten diese Aufgaben keine Originalprüfungen irgendeiner prüfenden Körperschaft (das wäre ein Urheberrechtsverstoß), aber Fragestrategien und Konzepte, die diesen ähneln (das ist erlaubt). Natürlich wird dennoch empfohlen, sich alte Prüfungen und Aufgabenstellungen gerade Ihrer Aus- oder Fortbildung zu besorgen. Das ist stets empfehlenswert, um die eigenen Erfolgschancen in der Prüfung zu erhöhen.

Weiterhin empfehle ich die „Lernkartei.pdf“ all denen, die diese Methode des Lernens bevorzugen; es wird aber darauf hingewiesen, daß viele Prüfungen sich gerade eben nicht auf Auswendiglernen, sondern auf Transferwissen beziehen. Schematische Lernmethoden sind da wenig hilfreich.

Ich empfehle aber sehr wohl, das Lexikon für Rechnungswesen und Controlling als Referenz zu benutzen. Verwenden Sie die PDF aus dem Hauptordner der BWL CD. Diese kann, im Gegensatz zur Web-Version, auf den Desktop gezogen und dorekt von dort auch ohne eingelegte CD benutzt werden.

Für IHK-Teilnehmer der Fortbildungen „Geprüfter Betriebswirt“ und „Geprüfter Technischer Betriebswirt“ wurden bereits an anderer Stelle Hinweise gegeben, ebenso für Studierende der Betriebswirtschaft.

Diese Hinweise sind sehr grundlegend; je mehr sich Sie mit der BWL CD befassen, desto mehr interessante Einzelheiten entdecken Sie auf den derzeit fast 2.000 Seiten des Lexikons, den 250 Skripten, den Übungsaufgaben, Fallstudien, Klausuren, Excel-Dateien und Datenbanken.

Denken Sie dran: niemand vermittelt Ihnen das Rechnungswesen in zwei Tagen. Mit der CD wird es zwar leichter; einen Lift zum Erfolg gibt es freilich auch hier nicht. Man muß stets die Treppe benutzen!

Ach ja: ganz sicher entstehen jetzt viele neue Fragen. Diese kann man auch im Forum für Betriebswirtschaft stellen. Das ist kostenlos, aber nicht umsonst! 😉

10.10.2008

Wichtige Reccourcen zur Buchführung

Posted in Bilanzierung, Buchführung, Grundlagen tagged , , , , , , , , , um 2:11 pm von Harry Zingel

Auf den Zingelseiten und im BWL-Boten gibt es eine Vielzahl von Ressourcen zur Buchführung, die im wesentlichen auf Teilnehmer kaufmännischer Aus- und Fortbildung gerichtet sind, die sich mit Buchungssätzen und Kontierungsübungen herumschlagen (müssen). Diese Unterlagen sind kostenlos und für alle erreichbar.

Besonders beliebt ist die dreiteilige Serie von Skripten im PDF-Format (Teil 1, Teil 2, Teil 3). Teil 1 enthält hierbei die Grundlagen, Teil 2 die Geschäftsbuchungen und Teil 3 die Abschlußbuchungen.

Auch im BWL-Boten sind aber immer wieder Artikel mit Buchungs- und Kontierungsmethoden erschienen:

Beliebt sind auch die grundlegenden Beispiele zur Bilanzierung:

Es kann bedeutsam sein, dieses Material, und die weiteren auf den Seiten zu findenden Übungen und Zahlenbeispiele, im einzelnen durchzuarbeiten. Sie sind vielfach sehr klausurnah gestaltet und gehören in jede buchhalterische Grundausbildung.

Für weiterreichende Probleme gibt es natürlich das Forum für Betriebswirtschaft: Kostenlos, aber nicht umsonst…

25.09.2008

»Wagnis und Gewinn«: verbreitete Fehler und Irrtümer im Rechnungswesen

Posted in Finanzierung, Grundlagen, Investition, Kostenrechnung tagged , , , , , , , , um 6:28 pm von Harry Zingel

Manche Fehler sind geradezu unausrottbar. Mit Liebe und Hingabe werden sie von einer Betriebswirtegeneration an die nächste weitergereicht und ob aus Denkfaulheit oder weil alle es halt so machen niemals hinterfragt. Das freilich ist für mich kein Grund, solche Fehler nicht ans Licht zu zerren:

»Wagnis und Gewinn«: Besonders die Meisterausbildung der Handwerkskammern macht diesen Lapsus immer wieder. Dabei ist das „Wagnis“ eine (kalkulatorische) Kostenart, wohingegen der Gewinn eine, wenn auch sehr mehrdeutige und komplexe Ergebnisgröße ist, die stets erst nach den Kosten berechnet werden kann. Ohne Wagnis also keinen Gewinn, ohne Fleiß kein Preis: beides gehört jedoch keineswegs in einen Topf!

»Kreditkosten«: Mancher muß teuer anbieten, weil er hoch verschuldet ist – angeblich. Wieso überhaupt die Bankzinsen in die Kalkulation geraten, wird selten hinterfragt, denn dort haben sie selbstverständlich nichts zu suchen. Schuldzinsen sind neutrale Aufwendungen, die nichts mit der Preisgestaltung zu tun haben sollten: dort gehören nur und ausschließlich die kalkulatorischen Zinsen hin, aber die werden oft ignoriert. Dann wäre nämlich klar, daß hohe Selbstkosten nicht hat, wer hoch verschuldet ist, sondern wer viel Kapital braucht – ob eigenes oder fremdes ist hierbei völlig egal!

»Das verursacht Verlust, das muß abgeschafft werden!«: Es gibt aber keine Produkte mit Gewinnen (oder Verluste), sondern nur welche mit Deckungsbeiträgen. Was passieren kann, wenn man ein Produkt ohne Deckungsbeitragsrechnung nur wegen eines Verlustes abschafft, hat der BWL-Bote immer wieder dargestellt. Ins öffentliche Bewußtsein ist der Deckungsbeitrag gleichwohl nie wirklich gedrungen.

»Leasing, so günstig«: dieser vermutlich von den Leasingfirmen sorgfältig und liebevoll hochgepäppelte Irrtum läßt sich leicht anhand der Berechnung der internen Verzinsung widerlegen, nur soll das möglichst keiner können. Selbst die Verkäufer solcher Firmen (und des Versicherungsgewerbes) können es meist nicht. Aber auch sonst ist Leasing selten sinnvoll – höchstens, wenn woanders keine Liquidität mehr zu bekommen ist. Dann sollte man aber möglichst gar keine Verpflichtung mehr eingehen!

»Wir müssen uns versichern!«: Dann aber zahlen wir statistisch gesehen stets mehr ein als wir herauskriegen, denn der Erwartungswert jeder Versicherung ist immer (hochgradig) negativ. Wer aber spielt ein Spiel, bei dem man nicht gewinnen kann?

»Wir müssen sparen«: Vielfach wird dabei aber vergessen, daß wer spart auch die Stückkosten steigen läßt. Dies aber schafft neue Probleme, neue Zwänge zu Einsparungen, noch mehr Frust – ein Teufelskreis. Und denken alle so, steigen die Preise und werden die Güter knapper- eine unsoziale Ideologie. Anstatt zu sparen sollte man ausweiten, vergrößern, expandieren und stets auf sinkende Stückkosten senken, also vorwärts denken!

»Die Annuitätentilgung ist schon ok…«: Unter einem Annuitätendarlehen versteht man eines, bei dem die Tilgung in gleichhohen Gesamtraten erfolgt, also dem Kreditnehmer nur gesagt wird, wieviel er pro Monat/Quartal/Jahr zu zahlen hat, nicht aber, wie hoch der darin steckende Zins ist. Im Konsumentenbereich ist das die faktisch einzige Art der Darlehenstilgung. Daß dies aber auch die teuerste Art der Tilgung ist, verraten die Banker in aller Regel nicht. Man kann es freilich selbst hier nachrechnen.

»Mehrere Zahlungstermine pro jahr sind besser«: Der Glaube, lieber monatlich als vierteljährlich oder gar jährlich zu zahlen, ist ein verbreiteter Irrtum der Versicherungs- und Kreditnehmer, denn der Effektivzins steigt bei einer höheren Anzahl von Zinsterminen. Es wundert daher nicht, daß Guthabenzinsen (wie z.B. auf Sparverträge) in aller Regel nur ein mal pro jahr, Schuldzinsen (z.B. auf Girokonten) hingegen oft monatlich abgerechnet werden. Was daran schlecht ist, kann man durch eine Zinsrechnung herausfinden. Mangelnde Kenntnisse in Finanzmathematik kosten aber so manchen unwissenden Kreditnehmer viel Geld. Mathematik ist eben doch nicht langweilig – jedenfalls nicht, wenn es ums eigene Geld geht!

„Allen ist das Nachdenken erlaubt“, so weiß ein altes Sprichwort, „aber vielen bleibt es erspart“. Das ist auch im Rechnungswesen so, wo schon ganze Branchen auf solche Irrtümer aufgebaut werden. Einen Betrieb zu sanieren, oder „nur“ einfach ihn zu führen, ist aber eine schwierige Aufgabe, die mit der fundamentalen Kritik hergebrachter Denkweisen und Verhaltensmuster beginnt. An dieser fundamentalkritischen Denkweise fehlt es leider ziemlich oft – besonders in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwunges, in denen man meint, es nicht nötig zu haben.

Der Leser kann gewiß weitere Irrtümer aus eigener Erfahrung hinzufügen, und wer mit seine Lieblingsfehler petzt muß damit rechnen, sie bald im BWL-Boten zu lesen – natürlich anonymisiert! 🙂

Weitere Ressourcen: BWL-Bote, Zingelseite.

11.09.2008

Warum die Kostenrechnung so altmodisch ist

Posted in Grundlagen, Kostenrechnung tagged , , , , , , um 10:03 am von Harry Zingel

Das deutsche Rechnungswesen ist im Kern ein Produkt des deutschen Kaiserreiches. So trat das Handelsgesetzbuch am 01.01.1900 zusammen mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft, als Nachfolger des erst seit 1861 geltenden Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches (ADHGB). Schon aus jener Zeit stammt der Gedanke der Offenlegung des Jahresabschlusses externen Interessenten gegenüber als Ausfluß der gesellschaftlichen Verantwortung des Kaufmannes. Was aber hat das mit der Kostenrechnung zu tun?

Auch das interne Rechnungswesen wurzelt in jener Zeit, auf die die ersten Bestrebungen zurückgehen, den Kostenbegriff von den Aufwendungen abzugrenzen und den Leistungsbegriff vom Ertrag des Kaufmannes. Muß der Kaufmann im Jahresabschluß Dritten gegenüber Rechnung legen, so legt er im Zahlenwerk der Kostenrechnung sich selbst und letztlich seinen Kunden gegenüber Rechenschaft, denn der Betrieb ist der Ort der Faktorkombination. Die Produktionsfaktoren aber, Kapital und Vermögen in der Bilanz, sind ein gesellschaftliches Phänomen weil Wirtschaft der Austausch nützlicher Güter ist. Diese entstehen durch Faktorkombination in Betrieben und Unternehmen. Deren juristische Einbettung in die Gesellschaft findet man in Abschluß und Handelsregister und deren Stoffwechselbeziehung hinsichtlich Boden, Kapital, Arbeit und Information manifestiert sich in Kosten und Leistungen.

Dieses Prinzip wurde über die Jahre verfeinert und durch das Bilanzrichtliniengesetz 1986, durch das Bilanzrechtsreformgesetz 2004 und jetzt durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ab 2009 verändert aber nicht in seinem Wesen angetastet – noch nicht. Das besorgen schon jetzt ganz andere Mächte, deren unheiliges Wirken sich (noch) eher am internen Rechnungswesen manifestiert, am Verfall der Kostenrechnung.

Typisch für die Kostenrechnung ist es ja, nicht Zahlungen sondern Produktionsfaktorbewertungen zugrundezulegen. Das manifestiert gerade die gesellschaftliche Wichtigkeit der Unternehmungen, die in der Faktorallokation ihren Ausdruck findet. Der Unternehmer ist eben nicht ein Geld-, sondern ein Faktoroptimierer, gut an der Existenz nichtpagatorischer und kalkulatorischer Kosten zu demonstrieren. Geld und Faktoren harmonieren aber nur bei freien Märkten, denn nur dann ist das Geld auch ein Wertmaßstab. Dieser Gedanke verkommt aber immer. So schrieb im Forum für Betriebswirtschaft kürzlich jemand, „Experten“ hätten ihm gesagt, die statischen Methoden der Investitionsrechnung seien „out“ und es käme nur noch auf dynamische Methoden an, denn diese seien rein zahlungsorientiert: eine symptomatische Äußerung. Niemand kümmert sich mehr um Produktionsfaktoren und den damit verbundenen Wohlstand, es geht nur noch um Geld. Ohne Moos nix Los, nur Bares ist Wahres. Das Geld aber ist heute ein sehr schlechter Wertmaßstab, weil es so wenig Marktpreise gibt. Da wir aber längst wieder in einer faktischen Planwirtschaft leben, und nicht nur im Gesundheits- und im Energieversorgungsbereich, geht uns auch der Wohlfahrtsbegriff flöten. Die Wirtschaft dient nicht mehr der Gesellschaft und damit dem Menschen, sondern der Selbstbereicherung politischer Eliten. Sie wird zunehmend parasitär. Das also ist das „moderne“ Rechnungswesen. Was für Experten!

Und das ist auch, warum die Kostenrechnung so altmodisch ist: sie bewertet letztlich Märkte und mit ihnen den gesellschaftlichen Nutzen von Gütern. Das aber ist nicht modern in Zeiten, da die Europäische Union im Wege des Emissionshandels Milliardensubventionen zum Abbau von Arbeitsplätzen zahlt und der Klimaschwindel als Vorwand für Deindustrialisierung und Wiedereinführung der Sklaverei zum politischen Leitprinzip wird. Die Kostenrechnung ist letztlich auch ein Ausdruck der gesellschaftlichen Verantwortung des Unternehmers, der sich am Wohlstandsfortschritt orientiert, den sein Betrieb erschafft. Das aber ist überholt in einer Gesellschaft, in der sich jeder nur noch bereichert, bevorzugt auf Emissionsmärkten und in Finanzspekulationen. Dort zählen in der Tat nur Bar- und Buchgeld, nur pagatorische Scheinwerte, die von ihrer materiellen Basis losgelöst an Börsen zirkulieren, jedem gesellschaftlichen Nutzen und damit jedem Bezug zum Menschen enthoben.

Die große wirtschaftspolitische Leistung des Kaiserreiches war die gesellschaftspolitische Einbindung des Unternehmers. Ihn in den Wertschöpfungsprozeß extern wie intern zu integrieren. Die Harmonie zwischen Eigeninteressen und gesellschaftlichem Nutzen, die schon von Jean Baptiste Say vorhergesagt wurde, zu verwirklichen, also genau das Gegenteil des Klassenkampfes, der später zum Leitbild roter Politik wurde. Das Unternehmertum wurde damit zum Motor des Wohlstandes und Fortschrittes, insbesondere in seiner höchsten Manifestation, der Industrie. Heute ist es genau andersherum: wir verlieren die Industrie, den materiellen Wohlstand und mit diesen auch die Kostenrechnung. Die weitreichenden „modernen“ Offenlegungspflichten im HGB und mehr noch in den IFRS enthalten gerade keine Faktorinformation mehr. Keinen Bezug zur Gesellschaft, nur noch eine Relation zum Kapitalmarkt. Sie dienen der Einwerbung von Anteilseignern, dem Informationsnutzen an Börsen. Der Spekulation, der Bereicherung, nicht dem Wohlstand, schon gar nicht dem Fortschritt.

Das ist die Krankheit des „modernen“ Rechnungswesens: nicht mehr kalkulieren, nur noch spekulieren. Nur noch Scheinwerte, keine Produktionsfaktoren mehr. Ein tiefgreifendes Symptom unserer Zeit, in der der Mensch altmodisch geworden ist, und mit ihm der Faktorbegriff. Eine Spätzeit, in der wir da leben, und eine Zeit der politischen Entfremdung wie einst in der Feudalzeit, in die wir in Wirklichkeit längst zurückgekehrt sind.